Steuerliche Behandlung von Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen

In der Welt der Altersvorsorge spielen private Rentenversicherungen eine zentrale Rolle. Sie bieten finanzielle Sicherheit und stellen für viele eine wichtige Säule im Ruhestand dar. Doch wie sieht es mit der Besteuerung solcher Versicherungen aus, wenn es nach Jahren des Sparens endlich zur Auszahlung kommt? So mancher Sparer steht vor diesem entscheidenden Schritt und fragt sich, was finanztechnisch auf ihn zukommt.

Privatanleger sehen sich häufig mit der Komplexität des deutschen Steuersystems konfrontiert, insbesondere beim Thema Rentenversicherung. Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen werden in Deutschland steuerlich unterschiedlich behandelt, abhängig davon, ob es sich um eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine lebenslange Rente handelt. Im Kern geht es darum, dass der Ertragsanteil der Rente besteuert wird, dessen Höhe sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richtet.

Der folgende Text bietet einen umfassenden Einblick, wie diese Auszahlungen vom deutschen Finanzamt erfasst werden und welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Dieses Wissen ermöglicht es, die persönliche Altersvorsorge besser zu planen und für den Ruhestand gerüstet zu sein.

Was sind private Rentenversicherungen?

Private Rentenversicherungen sind individuelle Vorsorgeverträge, die darauf abzielen, im Alter ein zusätzliches Einkommen zu sichern. Angesichts des demografischen Wandels und der unsicheren Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung stellt diese private Vorsorgeform eine wichtige Säule für den Lebensabend dar. Bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung werden Vertragsdetails wie Beitragshöhe, Laufzeit sowie die Art der Auszahlung festgelegt. Über die Jahre zahlt der Versicherungsnehmer Beiträge, die durch die Versicherungsgesellschaft am Kapitalmarkt angelegt werden.

Neben der Sicherstellung eines finanziellen Polsters für das Alter ergeben sich aus diesen Versicherungen steuerliche Besonderheiten. So können Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden, was die Attraktivität dieser Anlageform steigert. Im Alter werden die Rentenzahlungen — unter Beachtung bestimmter Freibeträge und Besteuerungsregeln — versteuert, was bei der Planung der Altersvorsorge berücksichtigt werden muss.

Ein wichtiger Facette der privaten Rentenversicherung ist die Garantie einer lebenslangen Rente. Anders als andere Anlageformen, die mit einem Anlagerisiko behaftet sind und bei denen das Kapital erschöpft sein könnte, bieten Rentenversicherungen die Möglichkeit, lebenslange Zahlungen zu erhalten. Und obwohl die Renditen aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase oft geringer ausfallen als bei anderen Anlagearten, schätzen viele die Sicherheit und Planbarkeit, die eine solche Versicherung bietet.

Nicht zu vernachlässigen sind auch die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, die eine private Rentenversicherung bietet. So kann man Zusatzoptionen wie eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung einschließen oder zu bestimmten Zeitpunkten Zuzahlungen in den Vertrag leisten, um die spätere Rente zu erhöhen.

Kernpunkte:

  • Private Rentenversicherungen bieten ein zusätzliches Einkommen im Alter und fallen unter die individuelle Vorsorge.
  • Steuerliche Anreize und lebenslange Rentenzahlungen erhöhen die Attraktivität der privaten Rentenversicherung.
  • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten erlauben eine individuelle Anpassung an die persönliche Lebenssituation.

Arten von privaten Rentenversicherungen

Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Produkte auf dem Markt der privaten Rentenversicherungen, die jeweils eigene Vor- und Nachteile mit sich bringen. Zu den bekanntesten gehören die klassische private Rentenversicherung, bei der der Anbieter eine garantierte Verzinsung sowie eine Überschussbeteiligung verspricht. Auf der anderen Seite gibt es fondsgebundene Rentenversicherungen, welche die Beiträge in Fonds anlegen und dadurch Chancen auf höhere Renditen bieten – allerdings verbunden mit einem höheren Risiko.

Bei der klassischen privaten Rentenversicherung wird der Sparanteil der Beiträge meist in sicherheitsorientierten Anlagen wie Staatsanleihen investiert. Im Unterschied dazu wird bei fondsgebundenen Rentenversicherungen der Sparanteil direkt in Fonds angelegt, was eine direkte Partizipation am Kapitalmarkt ermöglicht. Dies kann zu höheren Erträgen führen, jedoch unterliegt das angelegte Kapital auch den Schwankungen des Marktes.

Ein weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist die Art der Auszahlung: Man unterscheidet zwischen Sofortrenten und aufgeschobenen Renten. Wer sich für eine Sofortrente entscheidet, zahlt einmalig einen hohen Betrag ein und erhält unmittelbar danach regelmäßige Rentenzahlungen. Im Fall der aufgeschobenen Rente werden über einen längeren Zeitraum Beiträge eingezahlt, und die Auszahlungen beginnen erst zu einem späteren, vertraglich festgelegten Zeitpunkt.

Entscheidend für die Ausgestaltung der Rente und die steuerliche Behandlung ist auch die Frage, ob eine lebenslange Rente, eine temporäre Rente oder eine Kapitalauszahlung vereinbart wird. Lebenslange Renten garantieren eine Zahlung bis zum Lebensende, was als eine Art „Versicherung gegen Langlebigkeit“ fungiert. Temporäre Renten hingegen werden nur für einen im Vorfeld festgelegten Zeitraum gezahlt, und bei einer Kapitalauszahlung erhält der Versicherungsnehmer das angesparte Kapital auf einmal. Hierbei spielt die persönliche Risikoaversion sowie die Lebensplanung eine entscheidende Rolle.

Kernpunkte:

  • Unterscheidung in klassische und fondsgebundene private Rentenversicherungen, welche verschiedene Rendite- und Risikoprofile bieten.
  • Auswahl zwischen Sofortrente und aufgeschobener Rente, abhängig von den individuellen Vorsorgezielen und der Lebenssituation.
  • Lebenslange Rente, temporäre Rente oder Kapitalauszahlung als verschiedene Formen der Auszahlung mit unterschiedlichen steuerlichen Implikationen.

Die Rolle der privaten Rentenversicherung in der Altersvorsorge

In der finanziellen Planung für den Ruhestand nimmt die private Rentenversicherung eine bedeutende Stellung ein. Im Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung – bestehend aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge – repräsentiert sie die individuelle Komponente. Diese Säule gewinnt angesichts sinkender Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und demografischer Veränderungen zunehmend an Bedeutung.

Durch die Möglichkeit, steuerliche Vorteile während der Einzahlungsphase zu nutzen und eine verlässliche Auszahlungsplanung für den Ruhestand zu erstellen, ist die private Rentenversicherung ein essenzielles Element der Zukunftsplanung. Sie ermöglicht es, den Lebensstandard im Alter zu halten und finanzielle Unabhängigkeit zu bewahren.

Die private Rentenversicherung bietet dabei das, was vielen Menschen besonders wichtig ist: Sicherheit und Planbarkeit. Die Versicherungsnehmer zahlen regelmäßig Beiträge ein und erhalten im Gegenzug die Zusage einer festen Rente. Auch in Zeiten von Zinsschwankungen und Unsicherheiten an den Kapitalmärkten gibt diese Form der Vorsorge den Versicherten ein Gefühl von Beständigkeit.

Es ist allerdings zu beachten, dass einzelne Vorsorgeverträge unterschiedlich effektiv sein können, je nachdem, wann man in sie einsteigt, wie die Zinsentwicklung aussieht und wie das individuelle Steuerszenario gestaltet ist. Daher ist es empfehlenswert, sich ausführlich zu informieren und beraten zu lassen, um eine maßgeschneiderte Lösung für die eigene Altersvorsorge zu finden.

Abschließend bildet die private Rentenversicherung ein wichtiges Standbein im Konzept eines diversifizierten Vorsorgeportfolios. Durch die Kombination mit anderen Anlageprodukten und Vorsorgeformen lässt sich das Risiko streuen und gleichzeitig die Chance auf eine solide Altersvorsorge erhöhen.

Kernpunkte:

  • Die private Rentenversicherung ist ein bedeutender Teil des Drei-Säulen-Modells und gewinnt durch verändernde gesetzliche Rahmenbedingungen an Wichtigkeit.
  • Sie bietet finanzielle Sicherheit und Planbarkeit für den Ruhestand, um den Lebensstandard zu halten.
  • Individuelle Ausgestaltung und eine fundierte Beratung sind essentiell, um die Effektivität der privaten Rentenversicherung als Altersvorsorge zu maximieren.

Besteuerung von Renten in Deutschland

In Deutschland werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus betrieblichen Pensionskassen und aus privaten Rentenversicherungen besteuert. Die Besteuerung orientiert sich dabei am sogenannten Ertragsanteil. Der Ertragsanteil ist der Prozentsatz der Rente, der als steuerpflichtiges Einkommen gilt, und er richtet sich nach dem Alter des Rentenbeziehers bei Rentenbeginn. Je älter man bei Rentenbeginn ist, desto geringer ist der Ertragsanteil. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass ein Teil der Auszahlungen als Rückzahlung der eingezahlten Beiträge gesehen wird.

Die steuerliche Belastung ist dabei individuell verschieden und hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Während Rentner mit anderweitig hohen Einkommen auch auf Ihre Rente entsprechend Steuern zahlen müssen, können Bezieher kleinerer Renten unter Umständen sogar ganz steuerfrei leben, wenn ihre Gesamteinkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.

Es ist zu beachten, dass sich mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes die Besteuerung von Renten seit 2005 schrittweise verändert. Ein höherer Anteil der Rente wird schrittweise steuerpflichtig, wodurch die Differenzierung zwischen der Besteuerung der Beitragsphase und der Besteuerung der Rentenphase zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Wichtig für die persönliche Finanzplanung ist es daher, die potenzielle Steuerlast bereits im Voraus zu kalkulieren und die Vorsorgeentscheidungen dementsprechend zu treffen – grade im Kontext der schrittweisen Anpassung kann dies einen erheblichen Einfluss auf die Nettorente haben.

Kernpunkte:

  • Renten in Deutschland werden nach dem Ertragsanteil besteuert, der vom Alter des Rentenbeziehers bei Rentenbeginn abhängt.
  • Der individuelle Steuersatz und steuerliche Freibeträge haben Einfluss auf die tatsächliche Steuerlast.
  • Das Alterseinkünftegesetz führt zu einer schrittweisen Erhöhung der Besteuerung von Renten.

Gesetzliche Grundlagen für private Rentenversicherungen

Die gesetzlichen Grundlagen für die Besteuerung von privaten Rentenversicherungen wurden insbesondere durch das Alterseinkünftegesetz geprägt. Dieses Gesetz hat die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu geregelt. Ziel war es, die Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten langfristig anzugleichen und das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung zu stärken.

Konkret bedeutet das, dass Beiträge zu bestimmten privaten Rentenversicherungen im Rahmen der Basisversorgung, zu denen auch die Rürup-Rente gehört, bis zu einem gewissen Höchstbetrag steuerlich absetzbar sind. In der Auszahlungsphase sind die Renten dann jedoch voll steuerpflichtig, wobei der steuerpflichtige Anteil der Rente im Laufe der Jahre immer weiter ansteigt.

Die Abgeltungssteuer, die seit 2009 gilt, findet auf private Rentenversicherungen keine Anwendung, da es sich bei den Rentenzahlungen um Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit handelt. Vielmehr muss bei einer Kapitalauszahlung die Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungsbetrag versteuert werden.

Durch die Komplexität der Thematik und die beständige Weiterentwicklung der steuerlichen Rahmenbedingungen ist es empfehlenswert, stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben und im Zweifelsfall professionellen Rat einzuholen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Kernpunkte:

  • Das Alterseinkünftegesetz hat die steuerliche Behandlung von privaten Rentenversicherungen maßgeblich verändert.
  • Beiträge zu bestimmten privaten Rentenversicherungen können steuerlich abgesetzt werden, wobei die spätere Rente steuerpflichtig ist.
  • Die Abgeltungssteuer ist nicht auf Renten anzuwenden, aber Kapitalauszahlungen müssen versteuert werden.

Die Besteuerung in der Ansparphase

Während der Ansparphase einer privaten Rentenversicherung können Beiträge steuerlich begünstigt werden. Die Höhe der steuerlichen Förderung hängt von der Art der Rentenversicherung ab. Beispielsweise können Beiträge zu sogenannten Basisrentenverträgen, auch als Rürup-Rente bekannt, bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Diese steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge in der Ansparphase mindert das zu versteuernde Einkommen und führt somit zu einer unmittelbaren Steuerersparnis während des Berufslebens. Es ist jedoch zu beachten, dass das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung zum Tragen kommt: Die während der Einzahlungsphase gesparten Steuern müssen in der Rentenphase zumindest teilweise wieder bezahlt werden.

Im Zusammenspiel mit anderen Vorsorgeaufwendungen, wie beispielsweise Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, existieren Höchstbeträge, die jährlich von der Steuer abgesetzt werden können. Dieser Aspekt erfordert eine genaue Planung, um die steuerlichen Vorteile optimal ausschöpfen zu können.

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten und Grenzen der steuerlichen Förderung schafft finanzielle Spielräume und verbessert die Effektivität der Altersvorsorge. Die genaue Kenntnis und die geschickte Nutzung der Steuergesetze kann sich positiv auf das zur Verfügung stehende Einkommen im Alter auswirken.

Kernpunkte:

  • Beiträge zu privaten Rentenversicherungen können in der Ansparphase steuerlich gefördert werden.
  • Die steuerliche Absetzbarkeit bietet eine unmittelbare Steuerersparnis, jedoch gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung.
  • Das Zusammenspiel mit anderen Vorsorgeaufwendungen erfordert eine genaue Planung und Kenntnis der steuerlichen Höchstbeträge.

Besteuerung bei Kapitalauszahlung

Entscheidet man sich bei einer privaten Rentenversicherung für eine einmalige Kapitalauszahlung, so wird diese steuerlich anders behandelt als regelmäßige Rentenzahlungen. Der zu versteuernde Anteil bemisst sich nach der Differenz zwischen der Summe der eingezahlten Beiträge und der Auszahlungssumme. Dies bedeutet, dass die Erträge, die über die Jahre durch die Anlage der Beiträge erwirtschaftet wurden, steuerpflichtig sind.

Für Verträge, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, gilt zudem das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Bei diesem Verfahren muss nur die Hälfte der erzielten Erträge versteuert werden, sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat und die Auszahlung nicht vor dem 62. Lebensjahr erfolgt. Dies stellt einen steuerlichen Vorteil dar, weshalb viele Sparer sich für eine solche Form der Auszahlung entscheiden.

Allerdings wird der steuerliche Vorteil durch den progressiven Einkommenssteuertarif relativiert. Hohe Kapitalauszahlungen können dazu führen, dass der persönliche Steuersatz steigt und somit eine höhere Steuerlast entsteht. Daher ist eine sorgfältige Planung erforderlich, um den Zeitpunkt und die Höhe der Auszahlung optimal zu gestalten.

Es bietet sich an, steuerliche Freibeträge und den möglichen Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen, um die steuerliche Last zu optimieren. Zudem kann es sinnvoll sein, eine professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, besonders bei hohen Auszahlungsbeträgen oder komplexen steuerlichen Situationen.

Kernpunkte:

  • Kapitalauszahlungen aus privaten Rentenversicherungen sind hinsichtlich des Ertragsanteils steuerpflichtig.
  • Das Halbeinkünfteverfahren bietet steuerliche Vorteile unter bestimmten Bedingungen.
  • Die Planung der Auszahlungshöhe und des Zeitpunkts ist entscheidend, um die Steuerlast zu optimieren.

Besteuerung bei Rentenauszahlung

Bei der lebenslangen Rentenauszahlung aus einer privaten Rentenversicherung kommt das sogenannte Ertragsanteilsverfahren zur Anwendung. Hierbei wird nicht die gesamte Rente, sondern nur ein bestimmter Prozentsatz, der Ertragsanteil, besteuert. Dieser richtet sich nach dem Alter des Rentenbeziehers bei Beginn der Rente und bleibt über die gesamte Auszahlungsdauer gleich.

Der Rentenfreibetrag, der einmalig bei Beginn der Rentenzahlung festgelegt wird, garantiert, dass ein Teil der Rente steuerfrei bleibt. Dieser Freibetrag wird für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben und ändert sich nicht mehr – selbst wenn die Rente steigt. Rentenbezieher profitieren von dieser Regelung, da so die Steuerlast im Alter reduziert wird.

Es ist zu erwähnen, dass neben dem Rentenfreibetrag auch der allgemeine steuerliche Grundfreibetrag gilt. Sollte die Rente inklusive des Ertragsanteils unterhalb dieses Grundfreibetrags liegen, fällt keine Einkommensteuer an. Für einen Großteil der Rentner bedeutet dies, dass ein erheblicher Teil ihrer Rente steuerfrei bleibt.

Die Besteuerung der privaten Rente ist jedoch immer im Kontext des Gesamteinkommens des Rentenbeziehers zu sehen. Weitere Einkünfte – seien es Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge oder andere Renten – beeinflussen die Steuerlast und müssen in die Planung mit einbezogen werden.

Eine gut durchdachte Einzahlungsstrategie und die Wahl zwischen lebenslanger Rente und Kapitalauszahlung spielen gerade im Hinblick auf die steuerliche Behandlung eine wichtige Rolle und sollten frühzeitig bedacht werden.

Kernpunkte:

  • Bei Rentenauszahlungen wird nur der Ertragsanteil der Rente besteuert.
  • Der Rentenfreibetrag sorgt dafür, dass ein Teil der Rente steuerfrei bleibt.
  • Der allgemeine Grundfreibetrag sowie weitere Einkünfte des Rentenbeziehers beeinflussen die gesamte Steuerlast.

Sonderfälle und steuerliche Aspekte

Es gibt eine Reihe von Sonderfällen, die in der steuerlichen Behandlung von privaten Rentenversicherungen Berücksichtigung finden müssen. Ein wichtiges Thema ist der Wohnsitzwechsel ins Ausland. Rentner, die ins Ausland umziehen, unterliegen möglicherweise einer anderen steuerlichen Jurisdiktion, was die steuerliche Behandlung ihrer Rente beeinflusst. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und anderen Ländern sollen verhindern, dass Einkommen in beiden Ländern besteuert wird.

Ein weiterer Aspekt ist die Besteuerung im Todesfall. Erhalten Hinterbliebene die Auszahlungen aus der Rentenversicherung, können Erb- und Schenkungssteuer anfallen. Der Freibetrag und die Steuerlast hängen vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe der Erbschaft ab.

Zudem sind steuerliche Veränderungen zu berücksichtigen, die durch Gesetzesänderungen eintreten können. Solche Änderungen können sowohl die Ansparphase als auch die Auszahlungsphase betreffen und erfordern eine flexible Anpassung der Finanzplanung. Es ist daher ratsam, finanzielle Entscheidungen immer mit Blick auf die aktuelle Gesetzeslage und unter Hinzuziehung von Steuerexperten zu treffen.

Die detaillierte Kenntnis der eigenen Verträge sowie die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Vorsorge sind entscheidend, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und die Vorteile von privaten Rentenversicherungen voll auszuschöpfen.

Kernpunkte:

  • Ein Wohnsitzwechsel ins Ausland kann die Besteuerung der Rente nachhaltig beeinflussen.
  • Im Todesfall kann Erb- oder Schenkungssteuer auf die Auszahlungen aus der privaten Rentenversicherung anfallen.
  • Gesetzesänderungen können steuerliche Rahmenbedingungen verändern und erfordern eine flexible Anpassung der Vorsorgeplanung.

FAQs

Werden private Rentenversicherungen nachgelagert besteuert?

Ja, private Rentenversicherungen unterliegen in Deutschland der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Beiträge in der Ansparphase steuerlich begünstigt sind und die Rentenauszahlungen in der Auszahlungsphase versteuert werden müssen. Der steuerpflichtige Anteil hängt von verschiedenen Faktoren, wie dem Alter bei Rentenbeginn und dem Jahr des Vertragsabschlusses, ab.

Wie hoch ist der Ertragsanteil bei Rentenauszahlungen?

Der Ertragsanteil wird basierend auf dem Alter des Rentenbeziehers bei Beginn der Rente festgelegt. So beträgt der Ertragsanteil beispielsweise 22% für Personen, die mit 65 Jahren in Rente gehen. Dieser Prozentsatz gilt dann für die gesamte Dauer der Rentenauszahlung.

Was passiert steuerlich, wenn ich als Rentenbezieher ins Ausland umziehe?

Bei einem Umzug ins Ausland hängt die Besteuerung der privaten Rente von den Steuergesetzen des neuen Wohnsitzlandes und von eventuell bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem betreffenden Land ab. Diese Abkommen sollen eine Doppelbesteuerung vermeiden. Es ist ratsam, sich diesbezüglich vor dem Umzug eingehend zu informieren und ggf. steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Können Rentenversicherungen als Einmalauszahlung oder als laufende Rente besteuert werden?

Rentenversicherungen können entweder als Einmalauszahlung oder in Form von laufenden Rentenzahlungen ausgezahlt werden, wobei beide Varianten unterschiedlichen steuerlichen Regelungen unterliegen. Bei Einmalauszahlungen wird der steuerpflichtige Ertrag besteuert, während bei laufender Rente der Ertragsanteil besteuert wird.

Wie beeinflusst der Rentenfreibetrag meine Steuerlast?

Der Rentenfreibetrag ist ein fester Betrag Ihrer Rente, der bei Rentenbeginn festgelegt wird und für die gesamte Laufzeit der Rente steuerfrei bleibt. Dadurch reduziert sich die steuerpflichtige Rente, was wiederum zu einer niedrigeren Steuerlast führt. Der Rentenfreibetrag ist besonders für die Steuerplanung im Alter wichtig.

Muss ich auf eine Kapitalauszahlung aus einer privaten Rentenversicherung Abgeltungssteuer zahlen?

Nein, auf Kapitalauszahlungen aus privaten Rentenversicherungen wird keine Abgeltungssteuer erhoben. Stattdessen wird der Unterschiedsbetrag zwischen den eingezahlten Beiträgen und der Auszahlungssumme – also der Ertrag – im Rahmen des persönlichen Einkommensteuersatzes besteuert. Für Verträge, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden und bestimmte Bedingungen erfüllen, kommt das Halbeinkünfteverfahren zur Anwendung.